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   BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03   

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https://dejure.org/2005,11150
BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03 (https://dejure.org/2005,11150)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2005 - IV B 174/03 (https://dejure.org/2005,11150)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - IV B 174/03 (https://dejure.org/2005,11150)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 60 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Behandlung des Privatvermögens gegenüber dem Betriebsvermögen

  • datenbank.nwb.de

    Bilanzierung eines teilweise betrieblich genutzten Ehegattengrundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 13
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03
    Die vom Kläger wohl in Bezug genommenen Entscheidungen des BVerfG (vom 12. März 1985 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, und 1 BvR 47/83, BVerfGE 69, 188, BStBl II 1985, 475, und vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34) könnten allenfalls von Bedeutung sein, wenn der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) auch den der Ehefrau des Klägers gehörenden Grundstücksanteil dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet hätte.
  • BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90

    Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03
    Die vom Kläger wohl in Bezug genommenen Entscheidungen des BVerfG (vom 12. März 1985 1 BvR 571/81, 1 BvR 494/82, und 1 BvR 47/83, BVerfGE 69, 188, BStBl II 1985, 475, und vom 7. November 1995 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34) könnten allenfalls von Bedeutung sein, wenn der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) auch den der Ehefrau des Klägers gehörenden Grundstücksanteil dem notwendigen Betriebsvermögen zugeordnet hätte.
  • BFH, 30.01.1995 - GrS 4/92

    Berücksichtigung des Angehörigen durch die unentgeltliche Nutzungsüberlassung

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03
    Diese Rechtsprechung ist weder überholt (s. etwa Senatsurteil vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559, und Beschluss des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.II. der Entscheidungsgründe) noch verfassungsrechtlich zu beanstanden.
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03
    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung des Privatvermögens gegenüber dem Betriebsvermögen, insbesondere also die Erfassung stiller Reserven bei den Gewinneinkünften, nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), verstößt (vgl. Entscheidungen des BVerfG vom 9. Juli 1969 2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302, BStBl II 1970, 156, und vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88 Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK-- Einkommensteuergesetz 1975, § 5 Rückl. R. 2).
  • BFH, 08.03.1990 - IV R 60/89

    Im Hinzuerwerb eines im Privatvermögen verbleibenden Miteigentumsanteils an einem

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03
    Diese Rechtsprechung ist weder überholt (s. etwa Senatsurteil vom 8. März 1990 IV R 60/89, BFHE 160, 443, BStBl II 1994, 559, und Beschluss des Großen Senats des BFH vom 30. Januar 1995 GrS 4/92, BFHE 176, 267, BStBl II 1995, 281, unter C.II. der Entscheidungsgründe) noch verfassungsrechtlich zu beanstanden.
  • BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88

    Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03
    Wiederholt hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass die unterschiedliche Behandlung des Privatvermögens gegenüber dem Betriebsvermögen, insbesondere also die Erfassung stiller Reserven bei den Gewinneinkünften, nicht gegen das Grundgesetz, insbesondere gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG), verstößt (vgl. Entscheidungen des BVerfG vom 9. Juli 1969 2 BvL 20/65, BVerfGE 26, 302, BStBl II 1970, 156, und vom 20. Mai 1988 1 BvR 273/88 Steuerrechtsprechung in Karteiform --StRK-- Einkommensteuergesetz 1975, § 5 Rückl. R. 2).
  • BFH, 26.01.1978 - IV R 160/73

    Grundstücke, die dem Betriebsinhaber nur anteilig zuzurechnen sind, als

    Auszug aus BFH, 28.06.2005 - IV B 174/03
    Danach ist ein Grundstück, das Ehegatten je zur Hälfte als Miteigentümern gehört und das der Ehemann aufgrund eines "Mietvertrags" mit der Grundstücksgemeinschaft ausschließlich für seinen Gewerbebetrieb nutzt, soweit es dem Ehemann gehört, als notwendiges Betriebsvermögen in der Handelsbilanz und in der Steuerbilanz des Ehemannes auszuweisen (ständige Rechtsprechung seit dem Senatsurteil vom 26. Januar 1978 IV R 160/73, BFHE 124, 335, BStBl II 1978, 299).
  • BFH, 03.04.2006 - XI B 91/04

    Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage; Ablaufhemmung der

    Es ist ferner geklärt, dass das Gründstück insoweit, als es einem Ehegatten gehört und von diesem für seinen Gewerbebetrieb genutzt wird, notwendiges Betriebsvermögen ist (vgl. BFH-Beschluss vom 28. Juni 2005 IV B 174/03, BFH/NV 2005, 2009).
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